top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I

1. Paarberatung ist eine individuelle Maßnahme zur Förderung und Entwicklung von Paaren und / oder Einzelpersonen. Paarberatung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess.

 

2. Paarberatung ist das interaktive Geschehen zwischen gleichberechtigten Parteien.

 

3. Der oder die AuftraggeberIn und LeistungsempfängerIn der Dienstleistung Paarberatung wird als KlientIn bezeichnet, der oder die AuftragnehmerIn als PaarberaterIn.

 

4. Die Paarberaterin steht den KlientInnen als Prozessbegleiterin und Auslöserin von Veränderungen zur Verfügung. Die KlientInnen sollten bereit und offen sein, sich mit ihrer eigenen Person und Situation auseinanderzusetzen, eigenes Verhalten zu ändern und der Paarberaterin sowie ihre Arbeit zu unterstützen.

 

5. Der konkrete Paarberatungs -Termin wird Sitzung genannt.

 

6. Die Paarberaterin führt für die KlientInnen eine Paarberatung durch.

 

7. Die Teilnahme an der Paarberatung ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

II

1. Paarberatung wird durch die Paarberaterin Carolin von der Heydt erbracht.

 

2. Die Paarberaterin wird die von ihr angewandten Methoden in jeder Phase der Paarberatung auf Nachfrage offen legen.

3. Die Paarberaterin arbeitet konstruktiv, authentisch und wertschätzend mit Menschen und Unternehmen.

 

4. Die Paarberaterin verpflichtet sich, über alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden persönlichen oder beruflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten und Informationen strengstes Stillschweigen zu wahren, es sei denn, ein*e KlientIn entbindet die Paarberaterin im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich von dieser Schweigepflicht.

 

5. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden beachtet. Gespeicherte Daten und schriftliche Aufzeichnungen werden lediglich zur Rechnungsstellung und zur Qualitätssicherung verwendet.

 

III

1. Anzahl, Dauer und Abstände der Paarberatungs-Sitzungen variieren. Die KlientInnen müssen keine feste Anzahl von Sitzungen buchen. Den KlientInnen ist bekannt, dass ein Paarberatungs-Prozess eine Größenordnung

von circa sieben bis zwölf Sitzungen hat und die tatsächliche Anzahl davon abweichen kann. Abgerechnet wird die Zeitdauer der tatsächlich in Anspruch genommenen Paarberatungs-Termine und Stunden.

 

2. Eine Beendigung der Paarberatung ist jederzeit möglich durch die KlientInnen oder die Paarberaterin.

 

3. Falls der oder die KlientIn bei einer Sitzung verhindert ist, muss er oder sie dies der Paarberaterin rechtzeitig mitteilen. Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Terminen, schuldet der oder die KlientIn (pro Person) der Paarberaterin ein Ausfallhonorar in Höhe von 50€. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist fällig. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der oder die KlientIn mehr als mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein/ ihr Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen gehindert ist. Eine Information wird jedoch erwartet.

 

4. Die Paartherapeutin ist verpflichtet, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Terminänderungen ist der oder die KlientIn unverzüglich zu informieren und es werden alternative Termine mit dem Klienten vereinbart.

 

IV

1. Das Honorar wird zwischen der Paarberaterin und den KlientInnen bzw. AuftraggeberInnen einvernehmlich festgelegt.

 

2. Der Veranstaltungsteilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungsstellung auf elektronischem Wege erfolgen darf. Bei elektronischer Rechnungsstellung wird die Rechnungen im PDF-Format

per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Elektronische Rechnungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser E-Mail-Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der oder die KlientIn oder VeranstaltungsteilnehmerIn derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

 

V

Die Paarberatung findet statt in Traunstein, Hochstr. 2, 83278 oder online im Webinar sofern zwischen der Paarberaterin und den KlientInnen nicht ein anderer Ort festgelegt wurde.

 

VI

Von Carolin von der Heydt an die KlientInnen ausgehändigte Unterlagen stehen im Eigentum von Carolin von der Heydt und unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden und nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts, insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden.

 

VII

Carolin von der Heydt haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

VIII

1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform und der wechselseitigen schriftlichen Bestätigung.

 

2. Die Parteien verpflichten sich, sich zu bemühen, etwaige Streitigkeiten einvernehmlich und partnerschaftlich beizulegen.

 

3. Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Bonn, Deutschland. Dies gilt auch für den grenzüberschreitenden Verkehr. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften die Anwendung anderen Rechts vorschreiben.

 

4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die der ursprünglichen Bestimmung und dem Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt.

                                                                                                                

Bedingungen Paarberatung

§1 Vertragsgegenstand
Der oder die KlientIn nimmt in dieser Praxis eine beratende Behandlung in Anspruch – in Form einer
Einzelberatung oder Paarberatung – einschließlich der dazu notwendigen Diagnostik. Der oder die KlientIn ist darüber aufgeklärt, dass die Beratung keine körperliche Untersuchung und Behandlung ersetzt und dass er/sie bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes oder einer Ärztin oder eines Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin zu begeben.

§2 Honorar, Behandlungsdauer, Kostenerstattung durch Leistungsträger
Der oder die KlientIn bezahlt an die Paarberaterin 85€ pro Einzelsitzung à 60 Minuten, bzw. 170€ pro Paarsitzung

à 60 Minuten. Die Rechnung kann wie folgt geleistet werden:

  • vorab per Sammelrechnung über 7 Sitzungen,

  • sofort nach der geleisteten Einheit in bar oder

  • nach digitalem Rechnungserhalt via Überweisung innerhalb von 14 Tagen.

Für jede angefangenen, zusätzlichen 15 Minuten berechne ich 21,25€ bzw. bei einem Paar 42,50€.


Als private*r KlientIn ist er/sie darüber informiert, dass BeraterInnen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen, Systemversagen) informiert sich der oder die KlientIn bitte bei seiner/ ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung/ ihrem Beihilfeträger haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom dem/ der PatientIn abzuklären. Ebenso hat diese*r das Erstattungsverfahren mit seiner/ ihrer Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch der Paarberaterin ist von dem oder der KlientIn unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen

§3 Kündigung
Der abgeschlossene Behandlungsvertrag kann jederzeit beidseitig, ohne dass es einer Begründung bedarf, gekündigt werden.

§4 Ausfallhonorar
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen, schuldet der oder die KlientIn (pro Person) der Paarberaterin ein Ausfallhonorar in Höhe von 50€. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist fällig. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der oder die KlientIn mehr als mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein/ ihr Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen gehindert ist.                       Eine Information wird jedoch erwartet.

§5 Schweigepflicht
Die Paarberaterin Carolin von der Heydt unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den oder die KlientIn entbunden werden.
Wenn ich Informationen erhalte, die eine Partei vor der anderen Geheim hält, dann werde ich diese Informationen aufgrund der Schweigepflicht niemals der anderen gegenüber preisgeben.
Aber: Wenn die betreffende Person die Informationen der anderen nicht freiwillig offenbart, dann werde ich den Beratungsprozess terminieren, weil Geheimnisse den Erfolg in der Paarberatung in fast allen Fällen sabotieren.


§6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder
nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

bottom of page